KiNC – Teil 1

Teil 1

Hier beginnt eine kleine Reihe über „Kingdom-minded Network Christianity“, kurz KiNC.

Das nachfolgende Schaubild wurde dem Buch von Maria HinsenkampVisionen eines neuen Christentums – Neuere Entwicklungen pfingstlich charismatischer Netzwerke“ (2024) entnommen.

Dabei handelt es sich um eine Dissertation mit 517 Seiten.

Hinsenkamp hat für ihr Buch ein Schaubild entwickelt, das so komplex ist, dass es nicht beschrieben werden kann. Sorry für die fehlende Bildbeschreibung.

Anmerkung: Die dort aufgeführten Organisationen und Einzelpersonen haben es sich zum Ziel gesetzt das Königreich Gottes auf Erden und damit auch in Deutschland zu errichten.

Das Netzwerk umfasst u.a. den Wächterruf, die Lausanner Bewegung, ProChrist, Willow Creek, die Deutsche Evangelische Allianz (sie ist identisch mit der Evangelischen Allianz in Deutschland (EAD)), das Gebetshaus Augsburg, Forum Wiedenest, FMEM, UNUM21, Jana Highholder, O’Bros … .

Viele evangelikale/christliche Fundi-Organisation oder auch Einzelpersonen waren schon Thema und/oder haben einen Eintrag im Blog.

Die Grafik selbst ist nur ein Auszug, denn alleine die EAD ist ein riesengroßes Netzwerk mit Stiftungen, sog. Werken und regionalen Allianz-Gruppen oder Netzwerken, also freikirchlichen Gemeinden, die sich der Allianz angeschlossen haben.

Vielleicht erinnert Ihr Euch noch an die „Neue Apostolische Reformation“ kurz NAR. Im Jahresbericht des Southern Poverty Law Center wird die Bewegung oder Strömung NAR als „die größte Bedrohung für die amerikanische Demokratie, von der Sie noch nie gehört haben“ bezeichnet.

Denn NAR basiert auf dem unbedingten Willen der christlichen Dominanz in allen Fragen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und zwar wirklich in allen Fragen.

Hinsenkamp wählte für ihre Dissertation eine viel weitergehende Bezeichnung, nämlich KiNC, also Kingdom-minded Network Christianity, also ein Netzwerk, um das Königreich Gottes auf Erden zu errichten, also einen christlichen Gottesstaat.

Eine solche Absicht muss unbedingt ernstgenommen werden und darf nicht lächelnd als vermeintlich wahnhaft abgewehrt werden.

Teil 2