Die Nashville Erklärung wurde 2017 von US-amerikanischen christlichen Fundis und konservativen Evangelikalen verfasst und herausgegeben vom „Council on Biblical Manhood und Womanhood“ (CBMW).
Von 22.000 US-amerikanischen Evangelisten wurde sie unterzeichnet.
2019 wurde die Erklärung ins niederländische übersetzt, veröffentlicht und von 250 Geistlichen und Politikern unterschrieben. Aufs gendern kann verzichtet werden, denn die Unterzeichner in NL waren ausnahmslos Männer.
Die niederländische Staatsanwaltschaft soll sogar die Strafbarkeit des Textes überprüft haben, berichtete Die Zeit im Januar 2019. [1]
Es war sogar die Rede davon, dass es sich bei der Nashville Erklärung um eine „totale Fixiertheit auf das, was sich zwischen den Beinen befindet“ handelte. [2]
Das kommt bekannt vor und zwar von radikalen Feminist*innen, die trans Frauen und Männer exkludieren, also TERFs.
Die Nashville-Erklärung versteht sich als „Ein Bündnis für biblische Sexualität“ und richtet sich gegen jegliche Sexualität jenseits der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau. Sie ist also zutiefst LGBTIQ-feindlich, zugleich aber auch misogyn.
In Deutschland wurde sie nur leise kritisiert und der Bibelbund nahm diese zum Anlass zu fordern, die Meinungsfreiheit in sexualethischen Fragen nicht einzuschränken. „Denkverbote und Diffamierung abweichender Auffassungen sind einer offenen Gesellschaft nicht würdig. (…)“
Die Frage ist nur, ist die Nashville Erklärung noch Meinung oder schon Urteil und die Konsequenz ihrer menschenverachtenden Ideologie?
Eine Stimme, die die Nashville Erklärung kritisierte war z.B. die Sendung Echo der Zeit bei Radio SRF1. Sie führte zu einer Beanstandung, die bei der Ombudsstelle von SRG Deutschschweiz landete.
Die Ombudsstelle gab der Beschwerde statt (5729, 27.02.2019). Ein gewisser Herr X hatte sich beschwert, es sei nämlich überhaupt nicht verwerflich oder fundamentalistisch, Formen von LGBTIQ abzulehnen und als Perversion oder Sünde zu bezeichnen.
Herr X verwies wie sollte es anders sein auf die Bibel. Er empfand den Beitrag als teilweise verletzend „für Menschen wie mich oder andere, die sich klar zum evangelisch-evangelikalen Glauben bekennen, sowohl auch für sämtliche Christen, welche Homosexualität und andere Genderformen grundsätzlich ablehnen und war somit geeignet, die Meinung Unbefangener einseitig zu beeinflussen. (…)“
Die Ombudsstelle kam aber zu dem Schluss, dass an der vierminütigen Sendung nichts auszusetzen sei. [5]
Wir haben uns deshalb und aus weiteren Gründen die Nashville Erklärung, die aus 14 Bekenntnissen und Verwerfungen besteht, genauer angeschaut.
Artikel 1 besagt: Der christliche Gott habe die Ehe als geschlechtliche, reproduktive, lebenslange Bundesbeziehung zwischen einem Mann und einer Frau angelegt. Nur diese Form wird akzeptiert. Das geht aus „wir verwerfen“ hervor. [7]
Artikel 1
Wir bekräftigen, dass Gott die ehe als geschlechtliche, reproduktive, lebenslange Bundesbeziehung zwischen einem Mann und einer Frau angelegt hat. Dieser Bund zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau ist dazu bestimmt, die Liebe Christi zu seiner Braut, der Gemeinde, darzustellen.
Wir verwerfen, dass Gott die Ehe als eine homosexuelle, polygame oder polyamoröse Beziehung angelegt haben soll. Wir verwerfen ebenfalls die Auffassung, die Ehe sei nur ein menschlicher Vertrag und nicht ein Bund, der vor Gott geschlossen wird.
Artikel 2 besagt, dass Gott will, dass alle Menschen, die nicht verheiratet sind, keusch leben und die Verheirateten einander treu sind. Was nicht seinem Willen entspricht wird „verworfen“ oder abgelehnt.
Es gibt, so Artikel 2, keine Rechtfertigung für Sexualität vor oder außerhalb der Ehe.
Artikel 2
Wir bekräftigen, dass Gottes offenbarter Wille für alle Menschen Keuschheit außerhalb der Ehe und Treue innerhalb der Ehe vorsieht.
Wir verwerfen, dass irgendwelche Gefühle, Begehren oder Verpflichtungen jemals Geschlechtsverkehr oder andere Formen der sexuellen Unmoral vor oder außerhalb der Ehe rechtfertigen dürfen.
Artikel 3 ist u.a. ein Bekenntnis zur Zweigeschlechtlichkeit.
Artikel 3
Wir bekräftigen, dass Gott Adam und Eva, die ersten Menschen, nach seinem Ebenbild erschaffen hat. Sie sind als Personen vor Gott gleichwertig, aber als Mann und Frau verschieden.
Wir verwerfen, dass die göttlich bestimmten Unterschiede zwischen Mann und Frau ungleiche Würde oder Wert bedeuten sollen.
Artikel 4 besagt, dass es Unterschiede zwischen Mann und Frau gibt, die göttlich bestimmt seien.
Artikel 4
Wir bekräftigen, dass die göttlich bestimmten Unterschiede zwischen Mann und Frau die ursprüngliche Schöpfungsabsicht Gottes widerspiegeln und dem menschlichen Wohl und Gedeihen dienen.
Wir verwerfen, dass solche Unterschiede ein Ergebnis des Sündenfalls oder ein tragisches Unglück, das es zu überwinden gilt, sein sollen.
Artikel 5 besagt, dass der christliche Gott absichtlich männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale erschaffen hat.
Artikel 5
Wir bekräftigen, dass die Unterschiede zwischen den männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen integraler Bestandteil von Gottes Absicht für das Selbstverständnis von Mann und Frau sind.
Wir verwerfen, dass körperliche Abweichungen oder psychologische Zustände die von Gott bestimmte Verknüpfung zwischen dem biologischen Geschlecht und dem Selbstverständnis als Mann oder Frau aufheben würden.
Artikel 6 besagt, dass trans- oder intergeschlechtliche oder nonbinäre Menschen ihr biologisches Geschlecht annehmen sollen.
Artikel 6
Wir bekräftigen, dass diejenigen, die mit einer anatomischen Geschlechtsdifferenzierungsstörung geboren werden, nach dem Ebenbild Gottes erschaffen sind und gleiche Würde und Wert haben, wie die anderen, die Gottes Bild tragen. Sie werden von unserem Herrn Jesus mit den Worten über „Verschnittene, die von Mutterleib so geboren sind“, anerkannt. Sie sind mit allen anderen als treue Nachfolger von Jesus Christus eingeladen und sollten ihr biologisches Geschlecht, soweit es feststellbar ist, annehmen.
Wir verwerfen, dass Unklarheiten in Bezug auf das biologische Geschlecht es einer Person unmöglich machen sollen, ein fruchtbringendes Leben in freudigem Gehorsam gegen- über Christus zu führen.
Artikel 7 bezieht sich erneut auf die Zweigeschlechtlichkeit und die Heterosexualität als Maß aller Dinge.
Artikel 7
Wir bekräftigen, dass das Selbstverständnis von Mann oder Frau entsprechend Gottes heiligen Intentionen in Schöpfung und Erlösung – wie sie in der Schrift offenbart sind – definiert werden soll.
Wir verwerfen, dass es mit Gottes heiligen Intentionen in Schöpfung und Erlösung vereinbar sein soll, sich ein homosexuelles oder transgender Selbst-Konzept zu eigen zu machen.
Artikel 8 besagt Homosexualität sei nicht von Gott gewollt, doch wer in „Reinheit“ lebe, also keusch, könne ein gottwohlgefälliges Leben führen.
Artikel 8
Wir bekräftigen, dass Menschen, die sich vom gleichen Geschlecht sexuell angezogen fühlen, durch den Glauben an Jesus Christus ein reiches, fruchtbringendes und Gott wohlgefälliges Leben führen können, indem sie, wie es allen Christen geboten ist, in Reinheit leben.
Wir verwerfen, dass sexuelle Anziehung für das gleiche Geschlecht ein Bestandteil von Gottes ursprünglicher, guter Schöpfung sein soll oder dass sie einen Menschen von der Hoffnung des Evangeliums ausschließe.
Artikel 9 beschäftigt sich wieder mit Sex außerhalb der Ehe. Der natürlich sündhaft sei.
Artikel 9
Wir bekräftigen, dass Sünde sexuelles Begehren verzerrt, indem sie es vom Ehebund weg zu sexueller Unmoral hinlenkt – eine Verzerrung, die sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Unmoral umfasst.
Wir verwerfen, dass ein anhaltendes Begehren nach sexueller Umoral sexuell umoralisches Verhalten rechtfertigen soll.
Artikel 10 besagt, dass schon die Befürwortung von LBGTIQ eine „schwerwiegende Abkehr von der christlichen Treue und dem christlichen Zeugnis darstellt“ und besagt auch, dass die Befürwortung, die Akzeptanz, Toleranz und der Support von LGBTIQ nicht moralisch belanglos sei und damit keine untergeordnete Meinungsfrage darstelle, sondern wird als ernste Verfehlung oder Sünde verurteilt.
Artikel 10
Wir bekräftigen, dass es sündhaft ist, homosexuelle Unmoral oder Transgenderismus zu befürworten und dass eine solche Befürwortung eine schwerwiegende Abkehr von der christlichen Treue und dem christlichem Zeugnis darstellt.
Wir verwerfen, dass die Befürwortung von homosexueller Unmoral oder Transgenderismus moralisch belanglos und für sonst treue Christen damit nur eine untergeordnete Meinungsfrage sein soll.
Artikel 11 gibt vor, dass es zur Pflicht gehört, die Wahrheit zu jeder Zeit zu sagen.
Artikel 11
Wir bekräftigen, unsere Pflicht, die Wahrheit zu jeder Zeit in Liebe zu sagen, auch dort, wo wir zu- oder übereinander als Mann oder Frau sprechen.
Wir verwerfen, jegliche Verpflichtung, auf eine Weise zu reden, die Gottes Schöpfung von Mann und Frau als seine Ebenbilder entehren würde.
In Artikel 12 geht es wieder um Sex und um Vergebung und Kraft zu Veränderung.
Artikel 12
Wir bekräftigen, dass die Gnade Gottes in Christus uns sowohl Vergebung als auch Kraft zur Veränderung schenkt und dass diese Vergebung und verändernde Kraft es einem Nachfolger Jesu ermöglichen, sündhafte Begierden abzutöten und des Herrn würdig zu leben.
Wir verwerfen, dass die Gnade Gottes in Christus nicht ausreichen soll, alle sexuellen Sünden zu vergeben und dass sie nicht im Stande sein soll, jeden Gläubigen, der sich zur sexuellen Sünde hingezogen fühlt, Kraft für ein Leben in Heiligkeit zu verleihen.
Artikel 13 besagt, dass die Gnade Gottes Sünder befähige „Transgender-Selbst-Konzepte“ aufzugeben.
Artikel 13
Wir bekräftigen, dass die Gnade Gottes in Christus Sünder befähigt, Transgender-Selbst-Konzepte aufzugeben und durch Gottes Langmut die von ihm bestimmte Verknüpfung zwischen dem biologischen Geschlecht und dem eigenen Selbstverständnis als Mann oder Frau anzunehmen.
Wir verwerfen, dass die Gnade Gottes in Christus Selbst-Konzepte billigen soll, die Gottes offenbartem Willen widersprechen.
Artikel 14 ist ein Bekenntnis zu Jesus Christus als „Retter, Herrn und höchstes Gut“ und der jeden Sünder erreiche.
Artikel 14
Wir bekräftigen, dass Jesus Christus in die Welt gekommen ist, Sünder zu retten und dass durch Christi Tod und Auferstehung Vergebung der Sünden und ewiges Leben jedem Menschen offenstehen, der von seiner Sünde umkehrt und auf Christus allein als Retter, Herrn und höchstes Gut vertraut.
Wir verwerfen, dass des Herrn Arm zu kurz sein soll, um zu retten, oder dass er irgendeinen Sünder nicht erreichen könne.
Eine vergleichbare Erklärung bestehend aus „11 Thesen zu einer biblischen Sexualethik“ existiert bereits seit 2014. [8] Das hier sind sie die Überschriften der 11 Thesen.
1. Geschlechtliche Bestimmung
2. Wertung der Sexualität
3. Die Ehe
4. Die Eheschließung
5. Berufen zur Ehe
6. Monogamie und Polygamie
7. Sexualität und Nachkommenschaft
8. Nacktheit und Schamgefühl
9. Homosexualität
10. Selbstbefriedigung
11. Erotische Freizügigkeit und Pornografie [9]
Auch hier ist die Fixiertheit auf das, was sich „zwischen den Beinen befindet“ und hier lustvoll stattfinden kann oder könnte, deutlich erkennbar.
Zum Thema Homosexualität wird beim Bibelbund, der die Nashville Erklärung unter „Gender-Debatte“ führt, [10] auf Therapie gesetzt und von Therapieerfolgen regelrecht geschwärmt.
Homosexualität wird hier als „geschlechtliche Fehlorientierung“ bezeichnet, die durch die Auflösung von Familienstrukturen entstehen würden.
Verfasst wurden die 11 Thesen vom Bibelbund in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für bibeltreue Publizistik. [11] Der Bibelbund selbst bekennt sich zur sog. „Chicago-Erklärung“ zur „Irrtumslosigkeit der Schrift“ aus dem Jahr 2000. [12]