Thread über Abtreibungsgegner*innen, die mit öffentlichen Mittel gefördert werden

Datum: 14.06.2019

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1) Dieser Thread beschäftigt sich mit der Frage: Gibt es Erkenntnisse über die finanzielle Förderung von Anti-Abtreibungsorganisationen mit öffentlichen Geldern? Die kurze Antwort lautet Ja, die gibt es.

> Anm.: Die nachfolgenden Informationen sind das Ergebnis einer Internetrecherche, erheben darum nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. <

2) Für die Langfassung soll diese Frage ausführlicher beantwortet werden.

3) Generell gilt folgendes: Jeder Verein, jede Organisation oder freie Träger kann, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erhalten.
Näheres regelt § 9 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz)

https://www.juraforum.de/gesetze/schkg/9-anerkennung-von-schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

4) § 4 SchKG legt fest, dass staatlich anerkannte Beratungsstellen einen Anspruch auf „eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten“ haben. Ab hier greifen die jeweiligen Landesrechte.

https://www.juraforum.de/gesetze/schkg/4-oeffentliche-foerderung-der-beratungsstellen

5) Wie die „Beratung“ auszuführen ist bzw. welchen Zweck sie verfolgt, regelt § 219 StGB. Hier ist festgelegt, dass im Mittelpunkt der „Beratung“ ausschließlich die vermeintlichen Interessen der Zygote, des Embryos, des Fötus stehen.

6) Die Interessen, die Bedürfnisse und die Rechte der schwangeren Person werden dadurch untergeordnet.

https://dejure.org/gesetze/StGB/219.html

7) Nach einem solchen Zwangsgespräch, im Paragraphen als „Beratung“ bezeichnet, erfolgt üblicherweise eine Bescheinigung. Sie ist die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

8) Tatsächlich gibt es Organisationen, die staatlich anerkannt sind, mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und dennoch KEINEN Beratungsschein ausstellen.
Das BVERWG hat am 15.07.2004 dieses Vorgehen für rechtmäßig erklärt.

https://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/schkg-9

9) Die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) stellen KEINE notwendige Bescheinigung aus, weil das eine Reihe deutscher Bischöfe so entschieden hat. Allerdings erhalten diese Orgas trotzdem öffentliche Fördermittel.

https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2010/artikel/auch-ohne-schein-gut-beraten (zuletzt geändert am 16.5.2011)

10) Donum Vitae oder donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V. stellt Bescheinigungen aus, verfolgt allerdings das Ziel „sich für den Schutz des menschlichen Lebens, namentlich den Schutz des Lebens ungeborener Kinder einzusetzen“.

11) Laut Wikipedia wird Donum Vitae durch die gleichnamige Stiftung „DONUM VITAE – Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens“ gefördert.
Die bayr. „Beratungsstellen“ werden zu 90 % über staatliche Zuschüsse finanziert.

12) Ob Donum Vitae, SkF oder Caritas, ob sie einen Schein ausstellen oder nicht, sie alle erhalten staatliche Zuschüsse.

13) Die Stadt Osnabrück übernahm für Donum Vitae 2016 20% in voller Höhe bezogen auf den Landeszuschuss von 80%, also insgesamt 6.600 Euro. (screenshot siehe unten)

https://www.osnabrueck.de/fileadmin/eigene_Dateien/Gescha-ftsbericht-2016-2.pdf

14) Schleswig-Holstein fördert nicht nur Donum Vitae, sondern auch SkF und Caritas, wie aus nachfolgenden screenshots hervorgeht. Da kommen pro „Beratungsstelle“, die keinen Schein ausstellen und damit für betroffene Menschen nutzlos sind, locker 5stellige Summen zustande.

15) Z.B. erhielt SkF Kiel sowohl in 2017 als auch in 2018 einen Zuschuss von 55.830,22 Euro. SkF Kiel e.V. mit seinen Standorten Kiel, Flensburg, Neumünster, Eutin und Elmshorn erhielten insgesamt Zuschüsse in Höhe von 293.194,29 Euro.